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Satzung des Werbe- und Verkaufsförderungs-Wettbewerbs des Veranstalters O&T SLOVAKIA s.r.o. im gültigen Wortlaut seit 01.01.2018

1. Grundlegende Bestimmungen

1.1. Der Werbe- und Verkaufsförderungs-Wettbewerb (im Folgenden als „Wettbewerb“) wird organisiert von O&T SLOVAKIA s.r.o., mit Sitz Bratislavská 2640/9, Nitra 94901, FN: 470 568 27, St.-ID: 2023745174, eingetragen im Gewerberegister des Bezirksamtes Nitra.

(im Folgenden als „Veranstalter“).

1.2. Der Wettbewerb unterliegt den in dieser Satzung festgelegten Regeln (im Folgenden als „Satzung“), in der die Rechte und Pflichten seiner Teilnehmer und die Wettbewerbsregeln beschrieben werden.

1.3. Der Zweck des Werbe- und Verkaufsförderungs-Wettbewerbs ist die Erhöhung des Interesses an den Produkten des Internethandels www.waragod.de in der breiten Öffentlichkeit.

 

1.4. Der Wettbewerb wird auf keine Weise verwaltet, gesponsort oder auf eine andere Art mit den sozialen Netzwerken www.facebook.com (im Folgenden als „Facebook“) und www.instagram.com (im Folgenden als „Instagram“), (im Folgenden als „Soziale Netzwerke“) in Verbindung gebracht. Die im Rahmen des Wettbewerbs bereitgestellten Informationen werden von den Wettbewerbsteilnehmern ausschließlich dem Veranstalter und nicht den sozialen Netzwerken zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig müssen alle Fragen, Kommentare und Beschwerden bezüglich des Wettbewerbs gemäß dieser Satzung an den Veranstalter gerichtet werden.

 

 

2. Dauer und Ort des Wettbewerbs

2.1. Der Wettbewerb dauert vom Zeitpunkt seiner Veröffentlichung durch den Veranstalter in den sozialen Netzwerken bis zur Bekanntgabe des Wettbewerbsgewinners.

2.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb jeder Zeit auszusetzen, zu kürzen, zu verlängern, zu beenden oder die Regeln ohne Angabe von Gründen zu ändern und zwar mit Wirkung ab dem Datum der Veröffentlichung der überarbeiteten Regeln an einem Ort, der allen Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung steht (vor allem, aber nicht ausschließlich in den sozialen Netzwerken www.facebook.com und www.instagram.com).

2.3. Der Wettbewerb findet ausschließlich in den sozialen Netzwerken statt, sofern aus dem Inhalt von einzelnen Links zur Website des Veranstalters oder zu einer anderen Website, die Änderung des Wettbewerbsortes nicht erfolgt.

 

 

3. Art der Werbung

 

Die Werbung für den Wettbewerb und die Bekanntgabe der Wettbewerbsdauer erfolgt über die sozialen Netzwerke sowie durch Werbung auf der Website des Veranstalters www.waragod.de.

4. Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb

 

4.1. Alle aktiven Benutzer von sozialen Netzwerken, die ein Konto bei Facebook oder Instagram haben, mit festem Wohnsitz und Lieferadresse in der Slowakischen Republik oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaats und älter als fünfzehn Jahre sind, können am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie die in den sozialen Netzwerken veröffentlichten Bedingungen dieses Wettbewerbs erfüllen. 

4.2. Die Teilnehmer sind verpflichtet, ausschließlich nach den Regeln des Wettbewerbs zu handeln.

4.3. Die Teilnehmer können über ein Konto in den sozialen Netzwerken Facebook oder Instagram teilnehmen. Bei Personen unter fünfzehn Jahren ist für die Teilnahme am Wettbewerb die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters dieser Person erforderlich.

4.4. An dem Wettbewerb dürfen keine Personen teilnehmen, die in einem Arbeitsverhältnis oder einem Arbeitsverhältnis ähnlichem Verhältnis mit dem Veranstalter des Wettbewerbs stehen, sowie Vertragspartner des Wettbewerbs und andere Personen, die direkt an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Organisation des Wettbewerbs teilnehmen, sowie  Personen die ihnen gemäß den Bestimmungen von § 116 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nahe stehen. Für den Fall, dass eine solche ausgeschlossene Person gewinnt, wird der Preis nicht übergeben. Falls der Preis dennoch an sie übergeben wurde, ist diese Person verpflichtet, den Preis unverzüglich nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung dem Veranstalter zurückzugeben und, sollte dies nicht möglich sein, dem Veranstalter den vollen Wert des entsprechenden Gewinns zu ersetzen.

4.5. Im Fall eines Verstoßes oder Missbrauchs der im Art. 4 dieser Satzung festgelegten Bedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen solchen Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschließen. Der Ausschluss eines Teilnehmers vom Wettbewerb muss konkrete Gründe beinhalten.

 

5. Wettbewerbsform

 

5.1. Der Wettbewerb kann in einer oder mehreren Formen auf der Grundlage der gemäß in diesem Artikel festgelegten genehmigten und verbotenen Tätigkeiten der Teilnehmer stattfinden, um den Interessen des Veranstalters bestmöglich gerecht zu werden. Gleichzeitig sind die von den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram festgelegten Nutzungsbedingungen einzuhalten (siehe www.facebook.com/page_guidelines.php und https://help.instagram.com/478745558852511).

5.2. Die Wettbewerbsform wird immer in der Kopfzeile oder in der Beschreibung des Wettbewerbs angegeben, die die sozialen Netzwerke veröffentlichen.

5.3. Wettbewerbsformen:

a) Tippwettbewerb – besteht darin, einen Kommentar oder Beitrag auszuwählen, der den vom Veranstalter festgelegten Bedingungen oder Fragen so genau wie möglich entspricht;

b) Verlosungswettbewerb – besteht aus der zufälligen Auswahl eines Kommentars oder Beitrags gemäß den vom Veranstalter festgelegten Kriterien;

c) Wissenswettbewerb – besteht aus der richtigen Antwort auf die vom Veranstalter gestellte Frage durch Kommentar oder Status und der anschließenden Auswahl des gewinnenden Kommentars durch den Veranstalter;

d) Kreativwettbewerb – besteht aus der Veröffentlichung von audiovisuellem Material mit einem Kommentar oder Beitrag auf der Grundlage der vom Veranstalter festgelegten Kriterien und der anschließenden Auswahl des gewinnenden Kommentars oder des Beitrags durch den Veranstalter.

 

5.4. Genehmigte Tätigkeiten der Teilnehmer:

a) Hinzufügen von Kommentaren oder das Ankreuzen der Option „Gefällt mir“ für den Wettbewerb, für das Veranstalterprofil, für die Seiten der mit dem Veranstalter verbundenen Benutzer und für die Profile in den sozialen Netzwerken, wobei dieses Handeln nicht als das einzige der Wettbewerbsteilnehmer angesehen wird;

b) Hinzufügen von Beiträgen an die Profil-, Haupt- oder eine andere öffentlich zugängliche Seite des Veranstalters;

c) Hinzufügen von Kommentaren, Teilen (beispielsweise: Seiten, Bild, Kommentar, usw.), oder eine Möglichkeit „Gefällt mir“ zu einzelnen Kommentaren oder Beiträgen im Rahmen des Wettbewerbs zu wählen, wobei dieses Handeln nicht als das einzige der Wettbewerbsteilnehmer angesehen wird;

d) weitere Tätigkeiten

5.5. Verbotene Tätigkeiten der Teilnehmer:

a) Kennzeichnung oder eine andere Form der Identifizierung von Nutzern (einschließlich der Teilnehmer) in sozialen Netzwerken auf Fotos oder Medien ähnlicher Art;

b) Hinzufügen von Beiträgen an die Profil-, Haupt- oder eine andere öffentlich zugängliche Seite der Teilnehmer und anderer Benutzer sozialer Netzwerke;

c) Teilen des Wettbewerbs durch seine Präsentation in Form eines Profils oder eines Einführungsfotos des Teilnehmers und anderer Benutzer in den sozialen Netzwerken;

d) gegenseitige Kontaktaufnahme der Wettbewerbsteilnehmer und des Veranstalters mit privaten Nachrichten mittels sozialer Netzwerke;

e) weitere Tätigkeiten.

 

5.6. Über die Zulässigkeit bzw. über den Ausschluss einzelner Kommentare aus dem Wettbewerb entscheidet der Veranstalter, wobei dieser berechtigt ist, insbesondere diejenigen Kommentare auszuschließen, welche:

a) dem vorgegebenen Wortlaut des Wettbewerbes nicht entsprechen;

b) Elemente der Gewalt oder/und pornografische Elemente enthalten oder auf andere Weise gegen die guten Sitten oder rechtswirksame Vorschriften verstoßen;

c) den guten Namen des Veranstalters, sein geistiges Eigentum oder seinen Ruf schädigen könnten;

d) die allgemeinen Rechte am geistigen Eigentum von Dritten verletzen;

e) bei denen Betrug, Verstoß gegen die Regeln oder andere vorgegebenen Bedingungen des Wettbewerbs festgestellt wurden;

f) wurden nicht von einer befugten Person hinzugefügt (insbesondere im Zusammenhang mit der Teilnehmerdefinition gemäß Art. 4.1 dieser Satzung);

g) weitere Möglichkeiten.


6. Wettbewerbsgewinner

6.1. Die Gewinner des Wettbewerbs sind diejenigen Teilnehmer des Wettbewerbs, die vom Veranstalter anhand vorgegebener Kriterien ausgewählt wurden.

6.2. Die Namen der Gewinner werden zu einem im Wettbewerb angegebenen Zeitpunkt bekannt gegeben, spätestens jedoch am nächsten Arbeitstag nach Ende des Wettbewerbs.

6.3. Die Bekanntgabe der Namen der Gewinner des Wettbewerbs erfolgt durch einen öffentlich zugänglichen Kommentar zum Wettbewerb oder durch Veröffentlichung auf der Profil, der Haupt- oder einer anderen öffentlich zugänglichen Website des Wettbewerbs oder des Veranstalters in den sozialen Netzwerken.

6.4. Nach der Bekanntgabe der Gewinner werden detaillierte Informationen über den Preis und seine Zustellung gemäß Art. 7 durch private Nachrichten vereinbart. Auf diese Handlung bezieht sich Art. 5.5 Buchstabe d) nicht mehr, weil zu diesem Zeitpunkt der Wettbewerb gemäß Art. 2.1 bereits beendet ist.

6.5. Die Vereinbarung gemäß Art. 6.4 wird vom Veranstalter durchgeführt, indem die einzelnen Gewinner innerhalb von 24 Stunden nach der Bekanntgabe kontaktiert werden, wobei die nachfolgende  Antwort vom Gewinner an den Veranstalter innerhalb von 24 Stunden nach dem Absenden der Nachricht an den Gewinner zugestellt werden muss, andernfalls verfällt der Gewinn zugunsten des Veranstalters..

6.6. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich, wenn es unmöglich ist, den Kontakt mit dem Gewinner des Wettbewerbs herzustellen, noch für den späteren Verlust des Preises zu Gunsten des Veranstalters.

 

7. Preis

 

7.1. Der Preis kann jede bewegliche Sache von geringem Wert sein, die mit dem Gegenstand der Unternehmenstätigkeit des Veranstalters zusammenhängt, sowie eine Zahlungsanweisung, die zum Kauf von Waren auf der Website des Veranstalters dient. Der Preis stellt in keinem Fall eine finanzielle oder eine ähnliche Leistung, sowie die Erbringung oder den Erhalt von Dienstleistungen dar. Der Preis ist nicht an eine Notwendigkeit externer Registrierung gebunden oder beschränkt oder an eine Anzahlung oder andere Verfahren, die über den Rahmen des Wettbewerbs hinausgehen.

7.2. Der Wert des Preises wird vom Veranstalter auf der Grundlage der zuständigen Rechtsvorschriften festgelegt. Die Transportkosten des Preises sind im Gewinn inbegriffen.

7.3. Es gibt kein gesetzlicher Anspruch auf einen Preis, außer in dem Fall, dass es sich um eine öffentliche Ausschreibung für ein bestimmtes Werk oder eine Leistung handelt; er kann gleichzeitig nach einschlägigen Rechtsvorschriften nicht vor Gericht eingefordert werden.

7.4. Zustellung des Gewinns:

Der Gewinn kann zugestellt werden:

• mit der Übernahme des Gewinns beim Beförderer.

7.5. Der Wettbewerbsteilnehmer erwirbt das Eigentum an dem Preis, indem er ihn übernimmt.

7.6. Bei der Zustellung des Preises durch die Übergabe vom Beförderer wird der Zeitpunkt der Schadensgefahrübertragung des Preises als Zeitpunkt der Übergabe des Preises an den ersten Beförderer festgelegt.

7.7. Zustellung des Preises durch die Übernahme vom Beförderer

7.7.1. Die Zustellung des Preises erfolgt mittels des staatlichen Zustellungsbetriebs Slovenská pošta, a.s., mit Sitz Partizánska cesta 9, 975 99 Banská Bystrica, FN: 36 631 124.

7.7.2. Der Teilnehmer bestimmt die Transportart und die Adresse durch die Vereinbarung gemäß Art. 6.4.; der Veranstalter informiert den Teilnehmer über die Übergabe des Preises an den Beförderer elektronisch auf dessen E-Mail-Adresse, die in der Vereinbarung gemäß Art 6.4. angegeben ist.

7.7.3. Der Teilnehmer kann ohne Rücksicht auf Art. 7.4. auch eine andere ähnliche Transportart wählen. In diesem Fall trägt er das Risiko (Schadensgefahr am Preis) und eventuelle zusätzliche mit dieser Transportart verbundene Kosten gemäß Art 7.4.

7.7.4. Für den Fall, dass es durch Verschulden des Teilnehmers notwendig ist, den Preis wiederholt oder auf eine andere Art, als in der Vereinbarung gemäß Art. 7.4. angegeben ist, zu senden, trägt der Teilnehmer die damit verbundenen Kosten für die wiederholte Zustellung des Preises bzw. die Kosten verbunden mit einer anderen Art der Zustellung..

7.7.5. Bei der Übernahme des Preises vom Beförderer ist der Teilnehmer verpflichtet die Unversehrtheit der Verpackung des Preises zu überprüfen und im Falle von Mängeln den Beförderer und den Veranstalter unverzüglich zu benachrichtigen. Im Falle, dass eine offensichtlich unbefugte Beschädigung der Sendungsverpackung festgestellt wird, muss der Teilnehmer die Sendung vom Beförderer nicht übernehmen.


8. Datenschutz

8.1. Durch die Teilnahme am Wettbewerb gibt jeder Teilnehmer des Wettbewerbs dem Veranstalter des Wettbewerbs freiwillig gemäß Bestimmung § 11 und folg. des Gesetzes Nr. 122/2013 GBL. über den Schutz von personenbezogenem Daten und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetzes (im Folgenden als „Gesetz über Datenschutz“) die Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Umfang von Vorname, Nachname, Nick und Foto und im Fall eines Gewinners auch Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse  um die gültige Teilnahme am Wettbewerb zu überprüfen und die Übergabe des Preises an den Wettbewerbsteilnehmer zu ermöglichen. Die Einwilligung kann jeder Zeit widerrufen werden, die Gültigkeit der Einwilligung ist andernfalls zeitlich unbegrenzt.

8.2. Der Teilnehmer der seine personenbezogenen Daten bereitstellt, ist dafür verantwortlich, dass die gewährten personenbezogene Daten korrekt, vollständig, aktuell und wahr sind.

8.3. Der Wettbewerbsteilnehmer stimmt der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Umfang von: Vorname, Nachname, eventuell nicht vollständige Adresse (Gemeinde) in den sozialen Netzwerken (oder auf der Website des Verantwortlichen) zu. Grenzüberschreitende Übertragungen finden nicht statt. Die personenbezogenen Daten werden an Dritte nur aufgrund von Sondervorschriften weitergegeben z.B. Finanzamt, Slowakische Handelsinspektion. Der Teilnehmer hat das Recht seine Einwilligung in schriftlicher Form an die Sitzadresse des Veranstalters oder persönlich zu widerrufen, andernfalls erlischt die Gültigkeit der Einwilligung nach 6 Monaten nach Erteilung der Einwilligung zur Veröffentlichung. Als betroffene Person hat der Teilnehmer das Recht gemäß § 28 des Gesetzes über den Datenschutz mittels eines schriftlichen Antrags oder persönlich beim Verantwortlichen die Berichtigung von falschen, nicht aktuellen oder unvollständigen Daten, und weitere Rechte angegeben im § 28 des zitierten Gesetzes zu verlangen.

8.4. Mit der Teilnahme am Wettbewerb bestätigt der Teilnehmer, dass ihn der Veranstalter mit den Bedingungen für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gemäß § 15 Abs.1 des Gesetzes über Datenschutz vertraut gemacht hat und dass ihm alle notwendigen Informationen gemäß Gesetz über Datenschutz bekannt waren.

9. Sonstige und abschließende Bestimmungen

9.1. Die Personen, die die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb nicht erfüllen oder im Widerspruch mit der Satzung des Wettbewerbs oder den Regeln sozialer Netzwerke handeln, werden nicht in den Wettbewerb aufgenommen. Wenn sich eine solche Person trotzdem als Gewinner herausstellt, beispielsweise aufgrund von doppelten Facebook- oder Instagram-Konten oder die unbefugte Unterstützung durch Kommentare, Teilen oder eine verdächtige Zahl von Likes, hat sie keinen Anspruch auf Gewinn.

9.2. Eventuelle Einwände gegen den Verlauf des Wettbewerbs können an die E-Mail-Adresse des Veranstalters info@waragod.de spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem Abschluss des Wettbewerbs gesendet werden.

9.3. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Übergabe des Preises, die Bereitstellung falscher und ungenauer Informationen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, oder für technische oder Telekommunikationsprobleme oder Störungen, die während des Wettbewerbs auftreten.

9.4. Diese Regeln sind vollständig und für alle Teilnehmer verbindlich.

9.5. Alle in Bezug auf soziale Netzwerke verwendeten Begriffe werden gemäß üblicher Bedeutung dieser Terminologie verwendet.

9.6. Durch die Teilnahme am Wettbewerb bestätigt der Teilnehmer eine vollständige Vertraut-Machung und bedingungslose Zustimmung mit diesen Regeln.

9.7. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Regeln und weiteren Werbematerialien in Zusammenhang mit dem Wettbewerb, Unklarheiten bezüglich der Auslegung von Regeln oder Werbematerialien, haben die einschlägigen Bestimmungen dieser Regeln Vorrang.

9.8. Alle Rechtsverhältnisse und möglichen Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Wettbewerb zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer entstehen, unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik und werden von örtlich und sachlich zuständigen Gerichten beigelegt.

9.9. Diese Regeln sind das Werk von Autoren gemäß § 3 Gesetz Nr. 185/2015 GBL. Urheberrecht. Eine Nutzung dieser Regeln ohne vorherige Zustimmung der Autoren wird gemäß geltendem Recht verfolgt.

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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